Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen von Datentechnik Schwab
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Datentechnik Schwab, Inhaber Johann Schwab, Am Bergstein 18, 92278 Illschwang, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Softwareentwicklung, Softwareanpassung, Beratung, Einführung, Wartung, Support und sonstige IT-Dienstleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Gegenstand können insbesondere individuelle Anwendungen für Faktura, Lagerverwaltung, Auftragsverwaltung, Produktionsplanung, Kalkulation, Auswertung, Schnittstellen, Automatisierung und Agentic AI sein.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, werden Leistungen als Dienstleistungen erbracht. Bei vereinbarter Erstellung eines abnahmefähigen Werkes gelten ergänzend die Regelungen zur Abnahme in diesen AGB.
3. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Abstimmung zustande.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere:
- vollständige fachliche Anforderungen und Ansprechpartner,
- Zugänge zu erforderlichen Systemen, Datenbanken und Schnittstellen,
- geeignete Testdaten und Testmöglichkeiten,
- rechtzeitige Prüfung von Zwischenständen und Rückmeldungen,
- Datensicherungen vor Änderungen an produktiven Systemen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters und können zusätzlich berechnet werden.
5. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand
Individuelle Softwareprojekte entwickeln sich häufig während der Umsetzung weiter. Anforderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor der Umsetzung abgestimmt und nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots berechnet.
Der Anbieter darf technische Einzelheiten ändern, wenn dadurch die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
6. Termine und Verzögerungen
Termine und Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt oder nachträgliche Änderungen beauftragt.
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfälle externer Dienste, höhere Gewalt, Krankheit oder nicht vorhersehbare technische Störungen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. Bei längeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbart oder berechnet werden.
8. Abnahme
Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, stellt der Anbieter die Leistung nach Fertigstellung zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel mit.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eine produktive Nutzung der bereitgestellten Leistung kann als Abnahme gelten, sofern der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist konkrete wesentliche Mängel mitteilt.
9. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
Allgemeine Bibliotheken, Frameworks, Standardmodule, Hilfsprogramme, Entwicklungsmethoden und bereits vorhandene Bestandteile verbleiben beim Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, allgemeine Lösungen, Erfahrungen und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.
Für eingesetzte Komponenten Dritter und Open-Source-Software gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
10. Mängel und Support
Der Kunde meldet nachvollziehbare Fehler mit einer möglichst genauen Beschreibung, den erforderlichen Testdaten und Informationen zur betroffenen Umgebung. Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Störung durch unsachgemäße Bedienung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht unterstützte Systemumgebungen, fehlende Updates oder externe Dienste verursacht wird.
Laufender Support, Wartung, Updates und Bereitschaftszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11. Datensicherung und Systemverantwortung
Der Kunde ist für regelmäßige, vollständige und überprüfbare Datensicherungen seiner Systeme und Daten verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart wurde. Vor Installationen, Updates, Datenübernahmen oder Änderungen an produktiven Systemen ist eine aktuelle Sicherung bereitzuhalten.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand sind zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: Juni 2026